Frauenärzte am Rathaus | Harburger Rathausstr. 40 | 21073 Hamburg
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Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge

Frauenärzte am Rathaus Harburg

Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge

Vorsorge lt. gesetzlichem Anspruch

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen - bzw. bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen - übernommen.

Nach der Erstuntersuchung finden bis zur 30. Schwangerschaftswoche alle weiteren Untersuchungen im Abstand von vier Wochen statt. Anschließend verkürzt sich der Abstand der Untersuchungen bis zum errechneten Geburtstermin auf zwei Wochen.

Mutterpass

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass eingetragen, den Sie von uns nach Feststellung der Schwangerschaft erhalten. Auch die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen (ca. 10. / 20. / 30. Schwangerschaftswoche) notieren wir im Mutterpass.

Uns steht heute eine Reihe von modernen Untersuchungsmethoden zur Verfügung, um Störungen der Schwangerschaft oder Erkrankungen der Mutter oder des ungeborenen Kindes zu erkennen. Viele dieser Untersuchungen sind bereits Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und sichern Ihnen eine ausreichende Betreuung in der Schwangerschaft.

Um Ihnen eine über das ausreichende Maß hinausgehende Betreuung zu ermöglichen, bieten wir Ihnen eine Reihe von zusätzlichen Untersuchungen an, zu denen wir Sie zumeist zu Beginn der Schwangerschaft gerne beraten. Denn nicht jede Untersuchung ist auch für jede Schwangere sinnvoll.

Frauenärzte am Rathaus

Praxisgemeinschaft der

Gemeinschaftspraxis
Dr. Kaack, M. Reitmaier, C. Seemann-Reip

Gemeinschaftspraxis
M. Baak, Dr. Kurumlu

Harburger Rathausstr. 40
21073 Hamburg (Harburg)